- Wohnbauförderungsbeitrag
- Wohnbauförderungsbeitrag,in Österreich (seit 1952) erhobene zweckgebundene Abgabe zur Förderung der Errichtung von Wohnhäusern mit Kleinwohnungen. Abgabepflichtig sind Dienstnehmer und Dienstgeber sowie Heimarbeiter und deren Auftraggeber. Der Wohnbauförderungsbeitrag beträgt 5 % der Beitragsgrundlage (Bemessungsgrundlage) in der Kranken- beziehungsweise der Pensionsversicherung und ist von den Dienstgebern einzubehalten. Der Wohnbauförderungsbeitrag ist im Rahmen der Einkommensteuer beziehungsweise der Lohnsteuer bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abzuziehen.
Universal-Lexikon. 2012.