Wohnbauförderungsbeitrag

Wohnbauförderungsbeitrag
Wohnbauförderungsbeitrag,
 
in Österreich (seit 1952) erhobene zweckgebundene Abgabe zur Förderung der Errichtung von Wohnhäusern mit Kleinwohnungen. Abgabepflichtig sind Dienstnehmer und Dienstgeber sowie Heimarbeiter und deren Auftraggeber. Der Wohnbauförderungsbeitrag beträgt 5 % der Beitragsgrundlage (Bemessungsgrundlage) in der Kranken- beziehungsweise der Pensionsversicherung und ist von den Dienstgebern einzubehalten. Der Wohnbauförderungsbeitrag ist im Rahmen der Einkommensteuer beziehungsweise der Lohnsteuer bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abzuziehen.

Universal-Lexikon. 2012.

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